Klare Botschaft vom BGH – die Rechte von Verbrauchern bringen gewaltige Vorteile mit sich.
Die Schludrigkeit der Versicherer ermöglicht Milliardenrückforderungen für Kunden.
Im Jahr 2015 hat der BGH ein weitreichendes Urteil für die Lebensversicherungsbranche gefällt. Es wurde nämlich entschieden, dass Kunden im Falle der Kündigung oder bei Ablauf eines Vertrages, eine sogenannte Nutzungsentschädigung für einen Teil der bezahlten Beiträge zusteht. Die Beiträge, die in die Nutzungsentschädigung fließen, werden dabei mit der Eigenkapitalrendite des jeweiligen Versicherungsunternehmens verzinst und an den Kunden ausbezahlt. Die Eigenkapitalrendite kann, je nach Unternehmen, zwischen 5 % und 30 % betragen.
Die Botschaften vom BGH sind klar. Es wurde zudem entschieden, dass der Versicherer die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht abziehen darf. Gleiches gilt für Ratenzuschläge.
Werden Sie deshalb jetzt aktiv und lassen Sie Ihre Lebens-/Rentenversicherung von einem Experten auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und eventuell Geltentmachung einer Nutzungsentschädigung überprüfen. So eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
„Überprüfen Sie Ihre LV/RV auf fehlerhafte Widerufsbelehrung“, es könnte lohnend für Sie sein !
Beispiel LV (LV= Lebensversicherung/RV=Rentenversicherung)
Ziel: Rückerstattung aller eingezahlter Beiträge und Einforderung einer Nutzungsentschädigung.
Beitragssumme 39.070 €
Rückkaufswert 28.182 €
Rückerstattungsanspruch: 51.200 € abzüglich Rückkaufswert = Kundenvorteil 23.018 € ( wird vom Gutachter berechnet)
Welche Verträge sind betroffen?
Lebens-/Rentenversicherungen (klassisch und fondsgebunden) die zwischen dem 21.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden und noch laufen oder nach dem 01.01.2004 gekündigt wurden oder ausgelaufen sind.